Weiterführende Argumentationenspunkte sind unter "mehr erfahren" im Bereich laufende Projekt zu finden.

Bebauungsplanung im Grünthal, Hergenrath wahrscheinlich nicht rechtens

30. September 2019

Steffens, Hergenrather Eigenbau, Gemeinde Kelmis, Grünthal, Kelmis, Hergenrath, Steffens
Copyrigt: Bürgerinitiative Grünthal, Hergenrath

In dem Anfechtungsverfahren, welches die Bürgerinitiative Grünthal mit Unterstützung unserer Bürgerintiative BiHU V.o.G., hergenrath gegen die geplante Bebauung im Ortsteil Grünthal in Hergenrath in der Gemeinde Kelmis / La Calamine vor dem Staatsrat in Brüssel führt wurde das Auditoratsschreiben des Staatsrats veröffentlicht.

 

Das Auditorat spricht gegenüber den Richtern des Staatsrats eine Urteilsempfehlung aus. Wie aus dem als Download angebotenen Dokument zu sehen ist, ist die erteilte Genehmigung der Gemeinde Kelmis nicht nach Recht und Gesetz erteilt worden und es wird empfohlen die erteilte Genehmigung zu Gunsten des Bauunternehmens Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Gerd Steffens zu annullieren. Es besteht die begründetet Hoffnung, dass das dort befindlich ökologische Schutzgebiet des Kommunalen Naturentwicklungsplans KNEP  nicht geschädigt werden wird und die Beeinträchtigung der Lebensqualität der dort lebenden Bürger nicht eintreten wird.

Bebauung Hauseter Straße Hergenrath durch Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH vom Staatsrat für nicht rechtens erklärt worden


17. September 2019

Abriss, Hergenrather Eigenbau, Steffens, Überbebauung, Residenz Waldburg,
Copyright: BiHU V.o.G., Lage: Hauseter Strasse 2, Hergenrath, Stand 12.2019

Anlieger hatten beim Staatsrat in Brüssel gegen die enorm überzogenen Bebauung in Hergenrath am Haltepunkt der SNCB geklagt.

 

Die Argumentation der Anlieger in diesem Verfahren ist u.a., dass eine Bebauung dieses Ausmaßes für ein ländliches Dorf in Hergenrath unangemessen und überzogen ist und eine Beeinträchtigung des nahe gelegenen Natura-2000-Gebiets besteht.

 

Der Staatsrat in Brüssel hat am 17. September 2019 den Anliegern, welche mit unserer Organisation BiHU V.o.G. eng kooperieren, Recht gegeben und die erteilte Baugenehmigung der Gemeinde Kelmis für ungültig erklärt, wodurch diese Gebäude ohne die notwendige Baugenehmigung sich jetzt dort befinden.

 

Das Urteil hat weitreichende Wirkung, da es vorgibt wie die Gemeindeverwaltungen mit vorgebrachten Argumenten der Bürger zu verfahren hat. Es bedarf einer sorgfältigen und sachgerechten Würdigung und Argumentation seitens der Gemeindeverwaltung und nicht einer pauschalen Ablehnung oder Ignoranz der Argumentation des Bürgers oder seiner Interessenvertretungen.

 

Das Urteil ist hier als Download angeboten:

Download
Urteil des Staatsrats in Brüssel, Abteilung Verwaltungsstreitsachen Aktenzeichen 245.462 vom 17.09.2019
Urteil gegen die überzogene Bebauungsdichte der Firma Hergenrather Eigenbau, Gebrüder Steffens GmbH in Hauseter Straße in der Nähe des Haltepunkts der Bahnstation der SNCF
Urteil Staatsrat 245.462_17.09.2019 Haus
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Planung einer Bergwerksmine

Walzinc Minenerschließung Bergwerk Hergenrath Hauset Kelmis Plombieres Lontzen Bihu
Copyright: WalZinc sprl, Wavre; Beantragungsgebiet für Bergwerksminenerschließung

Im Bereich Plombières, Kelmis, Gemmenich, Raeren, Lontzen, Eupen, Aubel, Welkenraedt, Limbourg, Baelen und Hombourg sind Probebohrungen für eine Gründung einer Bergwerksmine zum Abbau von Zink, Blei, Schwermetallen, Seltenen Erden und Edelmetallen auf einer Fläche von 146 Km² geplant.

 

Die Wallonische Region ist aktuell dabei ein Bergwerksgesetz in Form eines Dekrets beim Wallonischen Parlament in Namur zu erarbeiten. Dies soll die Erlaubnis (Konzession) für den Beginn des Bergbaus in der benannten Region ermöglichen.

 

Das geplante Dekret verstößt u.a. gegen den Artikel 16 der belgischen Verfassung, welcher besagt, dass niemand das Eigentum außer bei einem öffentlichen Interesse entzogen werden darf.

 

Die Verfassung ist das höchste Gesetz des Landes. Kein Staat darf durch das Gesetz den Schutz versagen. Das bedeutet, wenn das Parlament ein Gesetz beschließt oder der Minister eine Verfügung erlässt, die der Verfassung widerspricht, dann obsiegt die Verfassung.

 

Weitere Infos unter Projekte laufende Projekte.




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Betriebslaufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 laut Urteils des Europäischen Gerichtshof Illegal - mit Auswirkungen auf das geplante Bergbauvorhaben

29.07.2019

AKW, Illegale Laufzeitverlängerung, Bergbau Ostbelgien, Mine Ostbelgien, Walzinc
Copyright: west_eck; Illegaler Atomkraftwerksbetrieb in Belgien in Doel 1 und Doel 2

Das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 wurde ohne die erforderlichen vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen erlassen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, die Wirkungen des Gesetzes über die Laufzeitverlängerung im Fall einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung vorübergehend aufrechtzuerhalten. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 29.07.2019 entschieden (Az.: C-411/17).

 

Belgien verlängerte AKW-Laufzeiten ohne Umweltprüfungen

AKW-Laufzeitverlängerung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zulässig?

EuGH: Belgien durfte AKW-Laufzeiten nicht ohne vorherige UVP-Prüfung verlängern

AKW-Projekt hätte zusätzlich noch einer Habitat-Verträglichkeitsprüfung bedurft

Vorübergehende Legalisierung aber nur zur Abwendung drohender Stromversorgungsunterbrechung

Auswirkungen auf das geplante Bergbauprojekt finden Sie hier.

 

 

 


Wieder eine neue Uhu-Generation im Völkersberg

30. Mai 2019

Uhu, Völkersberg, Hergenrath, Prioritäre Art, ehemaliger Steinbruch Hergenrath,
Copyright: BiHU V.o.G.

Wir freuen uns über die neue Generation Uhus, welche am Steinbruch aktiv ist. Die ersten Flugversuche landeten zwar im Wasser, doch Uhus können erstaunlich gut schwimmen und sich ans Ufer retten.

 

Im etwa 10. Jahr in Folge brüten die Uhus mit Erfolg am ehemaligen Steinbruch. Sie fühlen sich wohl in der üppigen Natur und wegen der großen Wiesenflächen im Völkersberg ist auch genügend Nahrungsangebot vorhanden. Sollte das Parzellierungsvorhaben dort voranschreiten, werden die Uhus in Schwierigkeiten geraten, da sie keine Fläche für die Jagd nach Kleintieren mehr haben werden. 

 

Stellen wir also sicher, dass diese seltene und schützenswerte Spezies sich noch weiter dort wohl fühlen und vermehren kann.


Bisher keine Entscheidung im Völkersberg, Hergerath

25.05.2019

Bisher hat die Gemeindeverwaltung Kelmis / La Calamine noch keine Entscheidung getroffen zu dem Verstädterungsantrag und Erweiterung des Wegenetzes in Form der angedachten Zufahrt über die Bahnhofstrasse für den Antrag aus November 2018. Auf Nachfrage im Bauamt bei der Amtsleiterin Frau Nicole Thomson, ist eine Vorlage beim Kollegium im Juni 2019 zu erwarten.


Veröffentlichung für Verstädterung im Völkersberg

Unternehmer Kessels-Schweitzer und Steffens stellen Pläne für Parzellierung in Hergenrath vor

26. November 2018


Quelle: Veröffentlichungsbekanntmachung der Gemeinde Kelmis / la Calamine vom 26.11.2018

Die Unternehmer Kessels-Schweitzer und Steffens haben bei der Gemeinde Kelmis einen erneuten Antrag auf Verstädterung der ca. 2 ha großen Fläche im Völkersberg in Hergenrath, Belgien eingereicht. Der neue Verstädterungsplan weicht in einigen Punkten vom vorherigen abgelehnten Plan ab, in anderen Punkten bleibt er konstant.

 

Aus dem neuen Plan ist zu entnehmen, dass die Zufahrt zu der beantragten Siedlung nicht wie vorher geplant über das Waldgrundstück im Hammerbrückweg geführt werden soll, sondern durch Abriss eines Einfamilienhauses in der Bahnhofstraße 80 realisiert werden soll. Die Blockbebauung in der Mitte der Siedlung ist umgewandelt worden in zwei Reihen mit je fünf Einfamilienhäusern und einer Frontlänge von einmal ca. 47 m und einmal ca. 50 m.

 

 

Unverändert geblieben ist, dass die beantragte Bebauungsdichte im Trinkwasserschutzgebiet des Trinkwasserbrunnens "Im Putzenwinkel" von der gesetzlich zugelassenen deutlich nach oben hin abweicht. Gemäß dem Bauleitfaden "Bauen in Kelmis" liegt die ortsübliche Bebauungsdichte bei ca. fünf Wohneinheiten pro Hektar. Bei der geplanten Siedlung ist eine Bebauungsdichte von mindestens 18 Wohneinheiten pro Hektar beantragt worden unter der Zugrundelegung, dass nur eine Wohneinheit pro Parzelle errichtet würde. Dies entspricht etwa dem 3,5-fachen der gesetzlich zugelassenen Bebauungsdichte, da die umgebende Bebauungsdichte 5 Wohneinheiten pro Hektar ca. aufweist. In der Akte sind ausdrücklich auch Einliegerwohnungen benannt, so dass die Zahl deutlich höher werden kann. Die Wallonie empfiehlt für Bebauungen im ländlichen Gebiet eine Bebauungsdichte von 10 Wohneinheiten pro Hektar. Es ist jedoch bei den großen Bauzonen pro Parzelle davon auszugehen, dass wesentlich mehr Wohneinheiten je Parzellen entstehen würden.

Update 09.01.2019

Gestern ist die Frist für den Widerspruch gegen die Verstädterung im Völkersberg abgelaufen und fristgerecht konnten wir über 1000 Petitionsunterzeichnungen bei der Gemeinde Kelmis einreichen! Das finden wir, ist ein tolles Ergebnis und wir sind gespannt, wie viele Widersprüche insgesamt bei der Gemeinde zusammen gekommen sind. 

Zudem haben wir ein über 40 Seiten umfassendes Widerspruchschreiben mit eingereicht, in dem wir all unsere Beweggründe gegen die Verstäderung im Völkersberg zusammengefasst und erläutert haben. Jetzt heißt es abwarten, wie die Gemeinde Kelmis in dem Verfahren entscheidet. Wir drücken die Daumen, dass der Schutz unserer wertvollen Natur Vorrang haben wird!


"Wildwest" in Hergenrath

Rodung des vorhandenen Biotops von geschützten Tieren

12. Mai 2018

Am Vormittag von Samstag, den 12. Mai 2018 erschienen im Völkersberg in Hergenrath vier Personen, wovon zwei mit Kettensägen ausgestattet waren. Zwei dieser Personen sind Eigentümer der zur Verstädterung beantragten Flächen im Völkersberg.

 

Kurz nach ihren Eintreffen fingen diese an die dort vorhandene Brache, welche ein Biotop für vom Aussterben bedrohten Tiere ist niederzusägen.  Diese zerstörte Fläche wurde in einer Studie im März 2018 durch die Université catholique de Louvain (UCL), 1348 Louvain-la-Neuve, Belgien als Lebensraum für europäisch geschützte Tiere bestätigt. 

 

Mitglieder der BiHU VoG wurden umgehend informiert und eilten zum Ort. Die Polizei wurde gerufen und sprach mit den Schädigern. Diese unterbrachen Ihre Tätigkeit und sind weggefahren. Nach kurzer Zeit kamen vier Personen zurück und setzten ihr zerstörerisches Werk in kürzester Zeit durch. Es wurden ca. 90% des Lebensraumes zerstört.

 

Es ist unfassbar, dass diese skrupellose Tat zur Zeit der Aufzucht der Jungtiere erfolgte und somit die nächste Generation geschädigt wurde und ein wesentlicher Teil der geschützten Population wahrscheinlich ausgerottet wurde. 

 

Völkersberg, Steffens, Hergenrather Eigenbau, Haselmaus
Copyright: NABU Aachen e.V., Aachen

 

 

Das Foto auf der linken Seite wurde in 2016 durch die Umweltorganisation NABU, Aachen erstellt. 

 

Es zeigt das Biotop in einem hervorragenden Zustand, welcher eine idealen Lebensraum für die auf europäischer Ebenen geschützten Tiere bietet.

 

 

 

 

 

 

Die vier unteren Bilder sind nach der Zerstörung vom 12. Mai 2018 am 14. Mai 2018 aufgenommen worden und zeigen das zerstörte Biotop.   


Versuch der Zerstörung eines Biotops

24. März 2018

Am frühen Morgen um 8:15  Uhr am Samstag, den 24. März 2018  wurde durch zwei Mitarbeiter der Firma KS Bau PGmbH, Kelmis versucht im beantragten Verstädterungsgebiet im Völkersberg in Hergenrath ein nachgewiesener Lebensraum von Haselmäusen und benachbarten Erimiten mit Kettensägen zu zerstören, um dem Wunsch einer Genehmigung für eine Verstädterung im Völkersberg näher zu kommen.

 

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Öffentliches Untersuchungsverfahren zum Raumentwicklungsschema der Wallonie

Copyright: SPW, Namur
Copyright: SPW, Namur

Das Raumentwicklungsschema hat das Ziel, eine nachhaltige, humane und attraktive Entwicklung des Gebiets zu gewährleisten und dabei die regionale Dynamik und Besonderheiten sowie den sozialen Zusammenhalts zu berücksichtigen. Das Raumentwicklungsschema (REP) ist das Rechtsinstrument, mit dem die regionalen Behörden die Strategie festlegen können, die sie anwenden wollen, um das Projekt, das sie in der Region vorschlagen, konkret umzusetzen. Dies muss sich durch Ziele, Umsetzungsprinzipien und eine räumliche Struktur ausdrücken.

 

Das hier vorliegende Raumentwicklungsschema nimmt unmittelbar auf unser laufendes Projekt des Bergbauvorhabens der Firma WalZinc S.p.r.l., B-Wavre Einfluss, da dort wesentliche Rahmenbedingungen für dieses Grossvorhaben geschaffen werden.


Danke!

Wir freuen uns über den großen Zuspruch, den wir von der Bevölkerung in unserer schönen Region erhalten!

Das bekräftigt uns, uns weiterhin einzumischen, zur Wehr zu setzen und unsere Mitmenschen weiterhin über die Umweltvergehen in unserer Heimat auf dem Laufenden zu halten.

 

Weiter so!

Ihr BiHU Team