Bebauung Hauseter Straße

Aktuelles

17. Juli 2022

Versuch des Verkaufs der Häuser trotz laufendem Gerichtsverfahren gegen die Baugenehmigung

Copyright: BiHU VoG, Hergenrath
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Der Eigentümer der Immobilien in der Hauseter Strasse in Hergenrath versucht aktuell diese Häuser zu verkaufen. Dies versucht er, obwohl vor dem Gericht es Staatsrates für Verwaltungsstreitsachen eine Anfechtungsverfahren gegen die erteilte Baugenehmigung der Gemeinde Kelmis anhängig ist.

 

Wir wissen nicht ob die potentiellen neuen Eigentümer über diesen Umstand durch den Verkäufer informiert werden.

 

Die Gemeinde Kelmis als genehmigende Behörde hat im Rahmen eines Verkauf der Immobilie oder eines Teils der Immobilie, die Pflicht ein Gutachten für den beurkundenden Notar zu erstellen. Wir hoffen, dass die Gemeindeverwaltung Kelmis den Umstand des laufenden Klageverfahrens vor dem Staatsrat in ihrem Gutachten aufnimmt und auf diesem Weg die potentiellen Käufer über den Rechtsstreit und das Risiko der möglichen Illegalität der Immobilie informiert werden.

 

 

20. Mai 2022

Copyright: BiHU VoG, Hergenrath
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Die Gemeindeverwaltung Kelmis hat dem Unternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH am 22. Februar 2022 eine Städtebaugenehmigung für die in der Hausterstraße in Hergenrath errichteten zwei Appartementgebäude erteilt.

 

Zur Erinnerung, die ursprünglich erteilte Städtebaugenehmigung der Gemeinde Kelmis vom 19. November 2015 wurde durch ein Urteil des Staatsrats in Brüssel wegen Fehlerhaftigkeit der erteilten Genehmigung am 17. September 2019 (Urteil Nr. 245.462) für ungültig erklärt.

 

Diese jetzt erteilte Städtebaugenehmigung weist die ähnliche Mängelhaftigkeit auf. Es wurde deshalb am 19. Mai 2022 eine weitere Klage beim Staatsrat für Verwaltungsstreitsachen in Brüssel  gegen die Gemeinde Kelmis zwecks Annullierung dieser  erneut erteilten Genehmigung hinterlegt. 

 

Diese Klageschrift steht hier als Download zur Verfügung:

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Staatsratsklage Verfahren III Hauseter Strasse, Hergenrath, Originalversion in Französisch
Staatsratsklageschrift Hauseter Strasse
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Staatsratsklageschrift Verfahren III, Hauseter Strasse, nicht zertifizierte Übersetzung ins Deutsche
Staatsratsklageschrift Hauseter Strasse
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17. September 2019

Copyright: BiHU VoG, Hergenrath
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Die Gemeinde Kelmis hatte trotz großer Widerstände aus der Bevölkerung einem negativen Gutachten des Urbanismus DG04 in Eupen der Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH eine Baugenehmigung erteilt zur Bebauung eines 3.500 m² großen Grundstücks mit 28 Wohneinheiten. Es sollten drei überproportional große Apartment-Wohnhäuser errichtet werden. Dies hätte einer Bebauungsdichte von 80 Wohneinheiten pro Hektar entsprochen. Die bestehende Bebaungsdichte beträgt ca. 15 Wohneinheiten pro Hektar.

 

Mehrere Anwohner unter Begleitug der BiHU V.o.G., Hergenrath haben diese Entscheidung der Gemeinde Kelmis zu Gunsten des obigen Bauunternehmers beim Staatsrat in Brüssel zur Überprüfung eingereicht.

 

Am 17. September 2019 hat das Gericht entschieden, dass diese Genehmigung für nichtig erklärt wird und die genehmigte Bebauungsdichte unangemessen zu hoch ist.

 

das Urteil ist hier als Download hinterlegt: 

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Staatsratsurteil in Sachen Bebauung Hauseter Strasse Hergenrath vom 17. September 2019
Urteil des Staatsrats mit präziser Maßgabe für die Bebauungsdichte
Urteil Staatsrat 245.462_17.09.2019 Haus
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Das Bauunternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH mit Sitz in Hergenrath hat trotz des laufenden Anfechtungsverfahrens der Baugenehmigung zwei der drei überproportionalen Häuser errichtet und zum Teil bereits vermietet. Dies stellt für den Unternehmer Herrn Gerd Steffens ein großes wirtschaftliches Risiko dar, da die dort existierenden Immobilien ohne Genehmigung sich dort befinden.

20. März 2018

Das Auditorat des belgischen Staatsrats, welches eine beratende Funktion innerhalb des Staatsratsverfahrens hat, empfiehlt die durch die Gemeinde Kelmis erteilte Baugenehmigung zur Errichtung von drei Appartementblöcken auf Grund gravierender Formfehler zu annullieren. Das Bauunternehmen Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH baut trotz Kenntnis der drohenden Annullierung der Baugenehmigung unvermittelt weiter. Dies in Kenntnis, dass die Bebauung durch Abriss rückgebaut werden soll, da die zugelassene Bebauungsdichte von unter 5,5 Wohneinheiten pro Hektar durch die realisierte Bebauung mit bisher zwei Appartementblöcken auf 51,48 Wohneinheiten pro Hektar angestiegen ist.

 

Auf Basis des in Zusammenarbeit mit der BiHU VoG durch die Initiative Grünthal, Hergenrath erwirkte Staatsratsurteil vom 23. Januar 2018, ist die zugelassene Bebauungsdichte in der Trinkwasserschutzzone II b der Wasseraufbereitungsanlage "Im Putzenwinkel" begrenzt auf die Bestandsbebauungsdichte im Umkreis von 50 m um den Baugrund. Diese beträgt unter 5,5 WE/ha. Hieraus resultiert, dass auf einem Baugrund mit 3.500 m² Grundfläche nur bis max. 5 Wohneinheiten errichtet werden dürften. Zur Zeit sind 18 Wohneinheiten im Bau.

 

Das Schreiben des Auditorats des Staatsrats steht als Download zur Verfügung:

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Auditoratsschreiben des Staatsrats in der Sache Bebauung Hauseter Strasse Projekt Waldburg Hergenrath
Das Schreiben des Auditorats des Staatsrats von Belgien arbeitet die groben Unzulänglichkeiten heraus, welche im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung durch die Gemeinde Kelmis gemacht worden sind.
Bericht des Auditors_01487238.PDF
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20. September 2017

Die Firma Hergenrather Eigenbau fängt an, den zweiten Bauabschnitt in der Hauseter Strasse in Hergenrath zu errichten. Tiefbauarbeiten bereiten die Fundamentarbeiten vor.

 

Trotz dessen, dass beim belgischen Staatsrat ein Klageverfahren von Anwohnern anhängig ist, welches das Ziel hat das Bauvorhaben zu stoppen und teilweise abreißen zu lassen fängt die Firma Hergenrather Eigenbau die Immbolie an zu vermarkten. Auf der Webseite des Bauunternehmens werden die Wohnungen unter dem Projektnamen "Residenz Waldburg 1" zum Kauf angeboten: http://www.steffens-eigenbau.be/de/waldburg-1

 

Es ist sehr fraglich, ob die Verkäufer des Unternehmens die möglichen Interessenten darüber informieren, dass die Wohnung welche sie kaufen möglicherweise auf Grund eines Staatsratsurteils wieder abgerissen werden kann und sie dann auf der Strasse stehen.

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Beginn der Tiefbauarbeiten für Residenz Waldburg II, Copyright: BiHU VoG


05 Juni 2017

Die Firma Hergenrather Eigenbau, Gebrüder Steffens, GmbH, hat mit Hochdruck  den ersten von drei Wohnblocks fast fertig errichtet, obwohl das Risiko besteht, dass wegen des beim Staatsrat anhängigen Verfahrens das Gebäude rückgebaut werden muss. 

Die Firma Hergenrather Eigenbau fängt an, den zweiten Bauabschnitt in der Hauseter Strasse in Hergenrath zu errichten. Tiefbauarbeiten bereiten die Fundamentarbeiten vor.

 

Trotz dessen, dass beim belgischen Staatsrat ein Klageverfahren von Anwohnern anhängig ist, welches das Ziel hat das Bauvorhaben zu stoppen und teilweise abreißen zu lassen fängt die Firma Hergenrather Eigenbau die Immbolie an zu vermarkten. Auf der Webseite des Bauunternehmens werden die Wohnungen unter dem Projektnamen "Residenz Waldburg 1" zum Kauf angeboten: http://www.steffens-eigenbau.be/de/waldburg-1

 

Es ist sehr fraglich, ob die Verkäufer des Unternehmens die möglichen Interessenten darüber informieren, dass die Wohnung welche sie kaufen möglicherweise auf Grund eines Staatsratsurteils wieder abgerissen werden kann und sie dann auf der Strasse stehen.

05. Februar 2017

Die Firma Hergenrather Eigenbau, Gebrüder Steffens GmbH zieht mit Hochdruck das erste von drei Wohnblöcken hoch. Sie sind bereits im ersten Obergeschoß angekommen. Es besteht das Risiko, dass durch das Staatsratsverfahren Teile des Gebäudes zurückgebaut werden müssen. Dieses Risiko nimmt der Unternehmer in Kauf.

Copyright: BiHU VoG
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Chronik zum Projekt "Bebauung Hauseter Straße", Hergenrath

Am Bahnhof in Hergenrath, auf der Seite der Waldburg, ist die Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, welche durch Herrn Gerd Steffens und Herrn Daniel Steffens geführt wird, dabei, einen Wohnkomplex bestehend aus drei Objekten von 28 Wohnenheiten auf nur 3.500 m² zu errichten.

 

Die Firma nennt dieses Projekt „Residenz Waldburg“.

 

Die vorhandene Bebauung im Bereich dieses Bebauungsprojektes besteht aus mehreren großen allein stehenden alten Villen, wie zum Beispiel die Villa des ehemaligen Steinbruch-Direktors in der Hauseter Strasse 1.

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Kurz nach Baubeginn des 1. Gebäudes der Residenz Waldburg am Haltepunkt der SNCB in Hergenrath, Copyright: BiHU VoG
Bebauung Hauseter Straße Hergenrath Steffens BiHU
Villa des ehemaligen Steinbruchdirketors in der Hauseter Straße 1, Copyright: BiHU VoG

Die Waldburg, das ehemalige Hotel Adamski, in der Hauseter Strasse 3, liegt in einer Entfernung von ca. 40 m zur geplanten Bebauungsfläche, zusammen mit einer größeren Anzahl von Einfamilienhäusern.

In diese bestehende Bebauung will Herr Gerd Steffens und sein Bruder Daniel Steffens eine Blockbebauung errichten die höher, größer und dichter ist als alles in der gesamten Umgebung und in dieser Form in Hergenrath bisher nicht existiert.

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Lageplan Residenz Waldburg Bebauung Hauseter Strasse, Hergenrath, Belgien, Copyright: BiHU VoG
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Strassenansicht Residenz Waldburg Bebauung Hauseter Strasse Hergenrrath Belgien, Copyright: BiHU VoG

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Längsschnitt Residenz Waldburg Bebauung Hauseter Strasse Hergenrath Belgien, Copyright: BiHU VoG
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Detaillageplan Bebauung Residenz Waldburg Hauseter Strasse Hergenrath Belgien, Copyright: BiHU VoG

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Etagenlageplan Residenz Waldburg für 3 Wohneinheiten, Copyright: BiHU VoG
Bebauung Hauseter Straße Hergenrath Steffens BiHU
Luftbild, Copyright: BiHU VoG

Die Bebauung im Projekt „Residenz Waldburg“ soll mehr als 25 m Bebauungstiefe vom Straßenrand in der Hauseterstrasse aufweisen und dann unmittelbar entlang der Bahnlinie in Richtung Hammerbrücke gehen.

Dies hat natürlich Auswirkungen auf die umgebende Natur und die Lebensqualität der dort lebenden Bevölkerung.

 

Für die BiHU ist unter anderem sehr wesentlich, dass die Ableitung aus den Klärgruben dieses riesigen Komplexes in ein in der unmittelbaren Nähe befindliches Natura 2000-Gebiet eingeleitet werden soll. Dieses Gebiet steht doppelt unter Schutz, da es auch zu der Trinkwasserschutzzone II der Wasseraufbereitungsanlage Putzenwinkel in der Asteneter Strasse in Hergenrath gehört.

 

Das ist für umweltbewusste Bürger unfassbar.

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Einleitung der Abwässer, Copyright: BiHU VoG

Einleitung der Abwässer aus dem Bereich der Hauseter Strasse, Residenz Waldburg in das Natura 2000 Gebiet, welches auch gleichzeitig eine Trinkwasserschutzzone ist.

Bebauung Hauseter Straße Hergenrath Steffens BiHU Natura-2000-Gebiet
Quelle: Karte Natura-2000-Gebiet

Auf Seiten der Gemeinde Kelmis setzt sich der Allgemeinmediziner und Schöffe, Herr Eric Janssen aus Hergenrath  besonders engagiert für das besagte  Projekt „Residenz Waldburg“ der Brüder Steffens ein. Er ist ansonsten bekannt als niedergelassener Arzt in Hergenrath.

 

Herr Janssen, als Arzt und Vertreter der Gemeinde Kelmis gibt gegenüber Mitgliedern der BiHU auf Anfrage an, dass trotz der Größe der Bebauung, trotz der Höhe der Bebauung und trotz der Tiefe der Bebauung, er keine Notwendigkeit für ein Öffentliches Untersuchungsverfahren (große gelbe Bekanntmachungszettel) sieht. Der Schöffe vertritt die Auffassung, dass es hier keine Bürgerbeteiligung geben darf und einfach per Verwaltungsakt zu entscheiden ist. Dies durch Herrn Eric Janssen gezeigte Verhalten ist kein demokratisches und bürgernahes Verhalten, welches man eigentlich von einem vor ca. zwei Jahren gewählten Repräsentanten der Bürger von Kelmis, Neu Moresnet und Hergenrath zu erwarten hätte.

 

Mitglieder der BiHU haben trotzdem mehr als 50 Eingaben gegen das Vorhaben „Residenz Waldburg“ bei der Gemeinde und dem Urbanismus in Eupen eingereicht.

Der Urbanismus in Eupen hat in seinem Gutachten aus Oktober 2015 ein vernichtendes negatives Gutachten erteilt.

 

Das Gutachten endet mit dem Satz:

 Das Projekt muss grundsätzlich überarbeitet werden.

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Antrag öffentliches Verfahren
Antrag öffentliches Verfahren.pdf
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Eingabeschreiben im Detail
Eingabeschreiben A.pdf
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Gutachten Urbanismus
Gutachten Urbanismus Oktober 2015.pdf
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Selbst eine durch die Gemeinde während der Sommerferien (!) angesetzten öffentlichen Anhörung,  führt nicht zu einer Würdigung der Argumente, die durch Bürger vorgetragen wurden.

  

Mitglieder der BiHU haben Kontakt mit dem Grenzecho aufgenommen. Die Redakteurin des Grenzechos Frau Natalie Wimmer hat sich des Themas angenommen, gründlich recherchiert und einen ganzseitigen Artikel über die geplante Bebauung „Residenz Waldburg“ am 26.11.2015 Grenzecho veröffentlicht:

Quelle: Grenzecho
Quelle: Grenzecho

Die Gemeinde Kelmis, weiterhin federführend unter der Leitung des Schöffen, dem Allgemeinmediziner Eric Janssen, Hergenrath, erteilt der Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, vertreten durch Herrn Gerd Steffens und Herrn Daniel Steffens eine Baugenehmigung  zur Errichtung dieser Blockbebauung am Bahnhofhaltepunkt in Hergenrath.

 

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Baugenehmigung
Baugenehmigung 19.11. 2015.pdf
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Hier wird sehr schön verdeutlicht, wie die Politik in Kelmis unter der jetzigen Führung, federführend durch den Schöffen, Herrn Erich Janssen,  den Unternehmern (hier konkret der Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH) Herr Gerd Steffens und Herr Daniel Steffens  zuarbeitet.

 

In dem Zeitungsartikel wird es auch auf den Punkt gebracht: 

 

"Mitglieder der BiHU und Anwohner im Bebauungsbereich der Residenz Waldburg haben einen Anwalt beauftragt um ihre Interessen zur Erhaltung Ihrer Wohnqualität zu wahren. Es wurde beim Staatsrat Klage gegen die Gemeinde Kelmis als genehmigende Behörde erhoben. "

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Klage
KLage Staatsratsrekurs def. Fassung.pdf
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Vor dem Staatsrat lässt sich die Gemeinde durch den Anwalt der Gebrüder Steffens vertreten.

 

Die Firma Hergenrather Eigenbau Gebrüder Steffens GmbH, nutzen diese Genehmigung, trotz Klageerhebung beim Staatsrat um Fakten zu schaffen und fingen mit der Baumaßnahme am 15.04.2016 an - Abriss des alten Hauses, Ausschachtung für das Fundament, sowie der Errichtung des Kellergeschosses des ersten Wohnblocks.

 

Die Klägergemeinschaft gegen die Bebauung beantragt daraufhin ein Eilverfahren beim Staatsrat zur Aussetzung der Baugenehmigung. Dieses Verfahren wurde jedoch vom Staatsrat negativ beschieden, da diese gutachterliche Belege für die vorgebrachten Argumente erwarteten, welches klägerseitig nicht bekannt war und in der Kürze der Zeit auch nicht zu realisieren gewesen wäre.

 

Für das Hauptverfahren beim Staatsrat wurde durch Mitglieder der BiHU und Anwohner ein Gutachterbüro beauftragt, um die Legalität der erteilten Baugenehmigung der Gemeinde Kelmis zu überprüfen.

 

Die Anwohner und Mitglieder der BiHU haben die große Sorge, dass der Grund, warum sie in diesem Ortsteil von Hergenrath ihren Lebensmittelpunkt gewählt haben, durch die großflächige blockartige Bebauung unwiderruflich zerstört wird.

 

Dieser Ortsteil ist durch eine lockere ländliche, überwiegend Einfamilienhaus-Bebauung gekennzeichnet, welche gepaart ist mit einigen repräsentativen alten Villen auf weitläufigen Grundstücken. Selbst die Gewerbezone im Hochheid weist nicht ansatzweise eine solche Bebauungsdichte und Höhe auf.

 

Diese über Jahrzehnte gewachsene Struktur, ist für das Lebensgefühl der dort lebenden Familien mit ihren Kindern prägend und der Grund für ihre Wohnsitzwahl.

  

Die hier, unter der Federführung von Herrn Eric Janssen, durch die Gemeinde Kelmis genehmigte Bebauung ist in der Dichte der Bebauung dichter als im Stadtzentrum von Brüssel. Aus einem ländlichen wird ein urbaner Charakter. Dies wird von den anwohnenden Bürgern nachhaltig abgelehnt und als Bedrohung aufgefasst.

 

Es ist ebenso unfassbar für die Anwohner, dass Kläranlagenableitungen und teilweise mit Öl versetztes Regenwasser von den zukünftigen Parkplätzen der geplanten Bebauung „Residenz Waldburg“ in ein Schutzgebiet der Europäischen Union (Natura-2000) eingeleitet werden sollen, aus dem zusätzlich unser Trinkwasser gewonnen wird.

 

Diese Ableitung soll unter der Bahnstrecke hinter der Gärtnerei Dodément in den Wald, oberhalb des Hammerbrückweges in Hergenrath zur Gueule abgeleitet werden. Wie hier auf der Webseite durch mehrere Projekte ausführlich beschrieben ist, hat die unter Schutz stehende Gueule schon einige Einleitungen, die die Natur sowieso schon schwer belasten.

 

Anstatt alle Maßnahmen zu ergreifen, die den nicht so guten Zustand der Gueule verbessern könnten, wird hier durch die Firma Steffens noch eine weitere dauerhafte Belastung geschaffen.

 

Um dies einzuordnen: Am 24.06.2016 wurde im belgischen Staatsblatt veröffentlicht, dass die Natur des Gueulebachtals unter europäischem und staatlichem Protektorat steht. Dies scheint die politischen Entscheidungsträger, hier insbesondere der Arzt und Schöffe, Herr Eric Janssen nicht weiter zu beeindrucken. Herrn Gerd Steffens nebst seinem Bruder Daniel Steffens scheint dies auch nicht weiter zu interessieren, da sie ungebremst ihr Vorhaben vorantreiben wollen.

 

Die eventuell späteren Bewohner wissen natürlich nichts von den Dingen, die im Vorfeld diskutiert wurden, sie haben aber durch die Webseite www.bihu.be der Bürgerintiative Hergenrath Umwelt, BiHU, die Möglichkeit sich vor ihrer Wohnsitzentscheidung umfassend zu informieren und können sich fragen, ob die geplante "Residenz Waldburg" wohl ein geeigneter zukünftiger Wohnsitz sein könnte. Ein wichtiger Punkt für die Bewertung des zukünftigen Wohnsitzes wäre die außerordentliche Lärmbelastung durch nächtlich vorbeifahrende Güterzüge direkt neben dem Haus. Dieser Umstand führt zu einer hohen Lautstärke und starken Vibrationen des Hauses.

 

Die Mitglieder der BiHU und die Anwohner des Projekts "Residenz Waldburg" stehen natürlich gerne zur Verfügung, vertiefende Erläuterungen zu geben.