K-Immo Bauvorhaben "Sonnenhof" Gemeinde Lontzen

 In der Gemeinde Lontzen hat die Firma K-Immo aus Raeren zum zweiten Mal einen Antrag auf Bebauung des Bereichs zwischen dem Schloss und der Kirche gestellt.

 

Dass Projekt wurde zum vorher eingereichten Projekt nur unwesentlich durch die Firma k-immo Projektmanagment PGmbH, Raeren, vertreten durch Herrn Bernd Küchen verändert.

 

Die Bevölkerung hat die BiHU V.o.G. um Unterstützung gebeten diese nicht ortsübliche angedachte Bebauung zu verhindern. 

 

Lontzen, Überbebauung, Sonnenhof, k-immo
Copyright: k-immo Projektmanagment PGmbH, Raeren

Das Vorhaben liegt in einer Denkmalschutzzone und in der Nähe zu einem Natura-2000-Schutzgebiet.

 

Die Anwohner befürchten, dass der historische Teil von Lontzen zerstört wird und eine massive Überbebauung stattfinden würde, welches nicht ortsüblich für diese Gemeinde ist.

 

 

 

 

 

 

Aktuell bis zum 10. Februar 2020 besteht die Möglichkeit sich durch Einreichung einer Petition bei der Gemeidneverwaltung Lontzen, Kirchstrasse 46, 4710 Lontzen oder per Mail an: info@lontzen.be zu wehren.

 

 

Das belgische Fersehen hat sich des Themas ebenso angenommen und am 06.02.2020 eine Bericht im BRF ausgestrahlt, welcher hier gerne angesehen werden kann:

 

https://brf.be/regional/1353969/

Sie können sich gerne an unserer Online-Petition beteiligen um das Vorhaben in Lontzen zu verhindern:

Es wird ebenso eine Petition angeboten, welche Sie ausdrucken können und gerne durch persönliche Argumente ergänzt werden kann:

 

 

Download
Petition Sonnenhof Lontzen 2
Petitionsvorschlag gegen das Projekt Sonnenhof in Lontzen des Investors k-immo Projektmanagment PGmbH, Raeren
Petition 2 - Version 2_2020-01-13.pdf
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Das Grenzecho hat auch diesbezüglich vor kurzem berichtet:

Download
Copyright: Grenz-Echo AG Marktplatz 8 B-4700 Eupen
Lontzen, Sonnenhof, Grenzecho, BiHU
„Sonnenhof“ in Lontzen_ GrenzEcho.pdf
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Die BiHU V.o.G. hat bei der Gemeindeverwaltung Lontzen mit dem beigefügten Schreiben seine Bedenken gegen das zweite Sonnenhofprojekt zum Ausdruck gebracht. Das Schreiben ist hier als Download angeboten:

Download
Widerspruch der BiHU V.o.G. gegen das zweite Projekt Sonnenhof in Lontzen
Widerspruch BiHU Lontzen Sonnenhof II_20
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Chronlogie

Sonnehof I, Lontzen

20. Dezember 2019

Die Gemeindeverwaltung Lontzen hat dem Unternehmen weitere Auflagen auferlegt und bis zum heutigen Tag keine Genehmigung für die Bebauung des im historischen Teil von Lontzen liegenden Baugrunds erteilt. Eine Schädigung des unmittelbarer Nähe liegenden Natura-2000-Gebiets ist somit noch nicht gegeben.

16. August 2019

Bauvorhaben „Sonnenhof“ Lontzen der Firma K-Immo Lontzen

Lontzen, Sonnenhof, K-Immo, BiHU, Überbebauung, Denkmalschutz, Brommertsgasse, Geesgasse, Limburger Strasse,
Copyright: K-Immo PGmbH, B-Lontzen Projekt Sonnenhof Lontzen

Die Firma K-Immo aus Raeren hat bei der Gemeinde Lontzen einen Antrag zur Errichtung der auf dem Bild zu sehenden Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser mit dem Projektnamen "Sonnenhof" beantragt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Brommertzgasse und der Heesgasse in der Nähe der Burg in Lontzen, Belgien. Das öffentliche Untersuchungsverfahren läuft ab dem 16. August 2019 und bis zum 16. September 2019. In dieser Zeit konnten bei der Gemeindeverwaltung Lontzen in der Kirchstrasse 48 Eingaben gegen das Projekt durch den Bürger abgegeben werden. Weiter unten ist ein Petitionsvorschlag als Download angeboten, der auch als Basis für andere Projekte benutzt werden kann. Die Bauakte ist bei der Gemeindeverwaltung Lontzen einsehbar.

 

Das Gebiet, für welches der Bauantrag gestellt wurde, wurde im November 2007 als Landschaftsschutzgebiet durch das Ministerium für Denkmalschutz unter Schutz gestellt. Die ministerielle Unterschutzstellungsverfügung ist hier als Download angeboten.

 

 

Im Jahr 2018 wurde die Bevölkerung in diesem Bereich von Lontzen behördlicherseits durch ein Rundschreiben der Wallonischen Region darüber informiert, dass dieses Gebiet ein durch Hochwasser gefährdeter Bereich ist und die Behörde davon abrät, in diesen Gebieten aufgrund von Hochwasser- und Strömungsproblemen zu bauen.
Durch die mögliche Errichtung von Gebäuden besteht die Gefahr von schwerwiegenden Verschmutzungsproblemen, sowie der persönlichen Sicherheit und eines erhöhten Überschwemmungsrisikos.  Die Wallonische Region empfiehlt, nicht in einer Überschwemmungszone zu bauen. 
Wir hatten eine Petition vorbereitet, welche Sie gerne herunterladen können. Diese konnte ausgefüllt bis zum 16.09.2018 beider Gemeindeverwaltung Lontzen abgegeben werden.
Download
Unterschutzstellung als Landschaft der Brommertzgasse und Heesgasse, Lontzen
Denkmalschutzverfügung Lontzen.pdf
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Die Gemeindeverwaltung Lontzen erschwerte nachhaltig den Zugang zu den Antragsunterlagen. Die BiHU V.o.G. intervenierte zweifach. Das zweite Interventionsschreiben der Bihu V.o.G. steht als Download zur Verfügung. Nach diesem Schreiben erklärte sich die Gemeindeverwaltung Lontzen bereit vollumfänglich Akteneinsicht zu gewähren.

Download
Interventionsschreiben der BiHU V.o.G zur Akteneinsichtsnahme
Akteneinsicht Akte Sonnenhof.pdf
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Es hat am am Mittwoch den 28.08.2019 um 19:30 Uhr in der Gemeindeverwaltung in Lontzen eine öffentliche Informationsveranstaltung zu diesem Vorhaben stattgefunden. 

An diesem Abend war der BRF zugegen und hat mit einem Vertreter der BiHU V.o.G., Herrn Leo Meyers ein Interview erstellt, welchen in dem folgenden Beitrag zu sehen ist:

 

https://brf.be/regional/1308844/

Die Bürger boten als Download ein Petitionschreiben an, welches bei der Gemeindeverwaltung  abgegeben werden konnte:

Download
Petition Bauvorhaben Sonnenhof 1 Lontzen
Petitionsvorschlag gegen das Bauvorhaben Sonnenhof in Lontzen in der Nähe der Burg
Petition 1 - Überarbeitete Version 2.pdf
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Der Anwalt Alain Lebrun wurde beauftragt ein zentrales Interventionsschreiben der Bürger an die Gemeindeverwaltung Lontzen zu richten. Dieses Schreiben ist hier als Download angeboten:

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Schreiben des Rechtsanwalt Alain Lebrun, Liège in Sachen Bebauungsvorhaben Sonnenhof Lontzen der Firma K-Immo
Das anwaltliche Schreiben des Anwalts für ökologische Falle, Herrn Alain Lebrun aus Liège in der Sache Bebauungsvorhaben Sonnenhof in der Gemeinde Lontzen, Belgien. In welchem der Anwalt sehr gut Anwohner im Bereich des angedachten Bebauungsgebietes vertritt.
Sonnenhof Lontzen Avocat Alain Lebrun_20
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Das vorläufige Ergebnis der Intervention war, dass bis zum Ende der Interventionsfrist über 300 papiergebundene Petitionen gegen Eingangsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung Lontzen hinterlegt wurden, sowie mehr als 120 Onlinepetitionen eingereicht wurden.