Pumpstation Putzenwinkel

Der ehemalige Steinbruch in Hergenrath wurde im Jahr 1955 stillgelegt. In den darauf folgenden Jahren füllte sich der Steinbruch mit Wasser und es entstand ein Badesee.

Steinbruch Hergenrath BiHU Pumpstation Putzenwinkel
Ehemaliger Steinbruch Hergenrath
Ehemaliger Steinbruch See Hergenrath BiHU Pumpstation Putzenwinkel
Ehemaliger Steinbruch Hergenrath - heute

Vielen waren in ihrer Jugend in dem ehemaligen Steinbruch in Hergenrath schwimmen.

 

Wer sich für die Geschichte dieses stillgelegten Steinbruchs, welcher jetzt ein Naturschutzgebiet ist, interessiert, findet hier ein paar interessante Downloads über die bewegte Geschichte dieses früher industriell genutzten Geländes: 

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Copyright: Verein für Kultur, Heimatkunde und Geschichte im Göhltal Ausgabe Februar 1983
1983-02_Geschichte Steinbruch.pdf
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Copyright: Verein für Kultur, Heimatkunde und Geschichte im Göhltal Ausgabe August 1983
1983-08_Geschichte Steinbruch.pdf
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Copyright: Verein für Kultur, Heimatkunde und Geschichte im Göhltal Ausgabe Februar 1994
1994-02_Geschichte Steinbruch.pdf
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Copyright: Verein für Kultur, Heimatkunde und Geschichte im Göhltal Ausgabe Februar 2003
2003-02_Geschichte Steinbruch.pdf
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Die Natur eroberte sich diese Industriebrache über die Jahrzehnte zurück und es entwickelte sich eine besonders wertvolle und artenreiche Natur die botanisch, aquatisch und ornithologisch viele schützenswerte Arten heute eine Heimat gibt. 

 

In der Mitte der neunziger Jahre wurde auf der politischen Ebene im Gemeinderat der Gemeinde Kelmis entschieden, sich von der bestehenden Wasserversorgung von Kelmis, Hergenrath und Neu-Moresnet durch die überregionale Wasserversorgung und den bisher vorhandenen eigenen Quellen (zum Beispiel: Roter Pfuhl oder Casinoweiher) abzuwenden und sie auf eine neue Basis zu stellen. Es wurde ein Brunnen in der Asteneter Straße in der Nähe des Steinbruchs gebohrt und in Betrieb genommen.

 

In den darauf folgenden Jahren war zunehmend zu beobachten, dass der Wasserstand im ehemaligen Steinbruch in Hergenrath kontinuierlich sank.

 

Im Jahr 2003 erfolgte ein Eigentümerwechsel am ehemaligen Steinbruch in Hergenrath.

 

Die neuen Eigentümer erfassten kontinuierlich die Wasserstände und hatten von den Anglern des Angelvereins vom ehemaligen Steinbruch die Aufzeichnungen bekommen, die diese seit 1974 geführt hatten.

 

Es wurden verschiedene Geologen eingeschaltet, um die Ursache für den sinkenden Wasserstand herauszufinden. Alle Geologen waren der gleichen Meinung, dass der Grund die Pumpstation im Putzenwinkel in der Asteneter Straße, Hergenrath ist.

 

Die Gemeinde Kelmis wurde durch Mitglieder der BiHU im Jahr 2004 kontaktiert und auf das Problem hingewiesen. Die Gemeinde wies jeglichen Zusammenhang mit dem sinkenden Wasserstand zurück und sah auch keine Notwendigkeit, weitere Untersuchungen hierzu zu veranlassen.

 

Der Wasserstand war mittlerweile im Spätsommer 2004 auf weniger als 2,50 m, von einem sonst Durchschnittswasserstand von über 4,0 m, gesunken. Mitglieder der BiHU gaben im Jahr 2005 bei dem Ingenieurbüro ge.eau GmbH, D-Aachen, vertreten durch Herrn Dr. Guido Wimmer ein Gutachten in Auftrag. Dies bestätigte die Vermutung, dass durch das Abpumpen von ca. 65 m³ Wasser pro Stunde ca. 300 m neben dem ehemaligen Steinbruch der Wasserstand sank.

Dieses Gutachten wurde der Gemeinde Kelmis, sowie der Wallonischen Region, vertreten durch die Forstdirektion Malmedy, Abteilung Natura-2000, zur Verfügung gestellt.

 

Es wurde als nicht relevant eingestuft. Es stellte sich jedoch heraus, dass dieser Brunnen ohne die gesetzlich verschriebenen vorausgehenden Untersuchungen durch die Gemeinde Kelmis errichtet wurde. Es wurden keine geologischen Untersuchungen im Vorfeld durchgeführt, keine Schutzzonenüberprüfung, keine Probebohrungen in der Umgebung, um die Grundwasserabsenkung im Umfeld einschätzen zu können. In Zusammenarbeit mit der STAWAG Aachen wurde lediglich geschaut, wo möglicherweise ein guter Brunnenstandort sein könnte und dieser wurde dann gewählt und es wurde gebohrt.

 

Dieses etwas merkwürdige Vorgehen der Gemeinde Kelmis und der Wallonischen Region führte dazu, dass durch Mitgleider der BiHU die Universität Aachen, Lehrstuhl für Ingenieuergeologie und Hydrologie, vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Rafig Azzam mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde.

 

Da ein Antrag auf Unterschutzstellung als Europäisches Schutzgebiet (gemäß der Natura 2000-Richtlinie bei der Europäischen Union) für das Gueulebachtal, unter Einbeziehung des ehemaligen Steinbruchs gestellt wurde, gaben Mitglieder der BiHU ein zweites Gutachten bei der Universität Aachen, Biologie V, Univ.-Prof. Dr.-Biolg. Toni Ratte in Auftrag, um die Auswirkungen auf die Natur zu untersuchen.

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Wasserstandsgutachten
Gutachten Wimmer.pdf
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Gutachten RWTH Prof. Dr. Azzam
Gutachten Azzam.pdf
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Gutachten RWTH Prof. Dr. Ratte
Anlage D Seite 1 RWTH Gutachten Sickerwa
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Beide Gutachten kamen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu dem gleichen Ergebnis. Die Senkung des Wasserspiegels im ehemaligen Steinbruch ist schädlich für die Natur und wird verursacht durch die Förderung des Wassers im Brunnen der Wasseraufbereitungsanlage Putzenwinkel.

Diese Unterlagen wurden der Gemeinde Kelmis und der Wallonischen Region übersandt, mit der Bitte, einen alternativen Brunnenstandort zu finden, der nicht in der gleichen Wasserader, wie die des ehemaligen Steinbruchs ist. Die Gutachten wurden als nicht relevant eingeordnet und kein Handlungsbedarf gesehen. Im Gegenteil wurde behördlicherseits gesagt, dass das Fallen des Wasserstands auf insgesamt fallende Wasserstände zurückzuführen wäre, wobei Brunnenstände aus dem Gebiet von Lüttich und Verviers herangezogen wurden.

 

Durch Mitglieder der BiHU wurde Kontakt mit dem staatlichen Wasserwirtschaftsamt in Aachen, Deutschland aufgenommen. Sie stellten die Brunnenwasserstände entlang der Deutsch / Belgischen Grenze dankenswerterweise zur Verfügung. Diese Werte liegen in einem wesentlich näheren Umfeld als die Gegend um Lüttich und weiter. Aus diesen Werten war eindeutig zu sehen, dass die durchschnittlichen Grundwasserstände am Steigen waren im Gegensatz zu dem sinkenden Wasserstand des ehemaligen Steinbruchs.

 

Die Europäische Union bekam die Daten, im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Vertragsverletzung gegen den Mitgliedsstaat Belgien, zur Verfügung gestellt, worauf sie den Staat Belgien um Stellungnahme bat. Die belgischen Behörden versuchten daraufhin zu belegen, dass zwischen dem Natura-2000 Gebiet im ehemaligen Steinbruch und der Brunnenstation im Putzenwinkel in Hergenrath keine Verbindung bestehen würde.

 

Die Wallonische Region, vertreten durch die S.P.G.E., Lüttich investierte 100.000,00 EUR, um Bohrungen mit einer Tiefe von ca. 35 m durchführen zu lassen.

In diese Bohrlöcher wurde ein ungiftiger Markierstoff durch die Behörde eingegeben. Innerhalb von weniger als 1 Stunde war der Markierstoff in der Brunnenstation Putzenwinkel angekommen und nachweisbar. Man stelle sich vor, dass der Markierstoff durch Klüfte im massiven Kalkstein, tief im Boden über eine Strecke von ca. 300 m mit dem Grundwasser so schnell transportiert wurde.

 

Die Behörde hatte damit selber bewiesen, dass die vorgetragene Beschwerde, nämlich dass das Natura-2000 Gebiet durch das Pumpen geschädigt wurde, richtig ist. Es wurde die Firma Biske und Partener aus D-Lohmar, vertreten Durch Herrn Dr. Guido Wimmer beauftragt eine Ausarbeitung zu der Schutzzonenausweisung der Wasseraufbereitungsanlage Im Putzenwinkel auszuarbeiten, welche hier als Download zur Verfügung steht:

 

 

Pumpstation Putzenwinkel Hergenrath BiHU Ehemaliger Steinbruch
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Schutzzonenausweisung der Wasseraufbereitungsanlage Im Putzenwinkel
Die Ergebnisse der Tracer-Untersuchung und der Ausweisung der Trinkwasserschutzzone für die Wasseraufbereitungsanlage Im Putzenwinkel sind hier als Präsentation beigefügt.
Schutzzonenausweisung der Wassergewinnun
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Die Genearldirektion Umwelt der Europäischen Union hat die Kriterien für die Unterschutzstellung als Natura 2000 - Gebiet für den ehemaligen Steinbruch Hergenrath festgelegt.

Die Wallonische Region stellte daraufhin der Gemeinde Kelmis eine Investitionsunterstützung von 1.000.000,00 EUR (1 Millionen!) zur Verfügung, zur Findung und Errichtung eines neuen Brunnenstandorts, sowie zur Errichtung einer Trinkwasserschutzzone, wodurch der bestehende Brunnen im Putzenwinkel entlastet wird. Diese Schutzzonenausweisung hätte eigentlich direkt nach Errichtung schon vor ca. 10 Jahren geschehen sollen.

 

Der neue Standort wurde durch die Firma Biske und Partner, D-Lohmar, oberhalb der Eyneburg in Hergenrath ermittelt.

Die Gemeinde Kelmis teilte auf Nachfrage eines Mitglieds der BiHU mit, dass die Anbindung des neuen Brunnens an die Wasseraufbereitungsanlage im Putzenwinkel bis Ende 2016 erfolgt sein sollte.



Stand November 2016

Der aktuelle Stand im November 2016 ist dieser, dass der Brunnen errichtet ist, jedoch die Rohrleitung vom Brunnen zur Aufbereitungsanlage, sowie die Stromversorgung der Brunnenpumpe und die dazu gehörenden Gebäude bisher nicht realisiert sind. Die Arbeiten sind nach Aussage der Gemeinde Kelmis aktuell ausgeschrieben, so dass vielleicht der bestehende Missstand bis Mitte 2017 behoben sein könnte und die dann zwei zur Verfügung stehenden Brunnen mit jeweils einer Fördermenge von ca. 30 m³/Std. parallel betrieben werden können, welches für die Natur verträglich wäre.

 

Die Natur hat durch überproportional hohe Niederschläge in der letzten Zeit glücklicherweise genügend Wasser zur Verfügung gestellt, dass keine nachhaltige Schädigung der schönen Natur am ehemaligen Steinbruch in Hergenrath eingetreten ist.

 

Die Gemeinde hat durch dieses seit 2004 laufende Verfahren ihre Wasserversorgung auf eine breitere Basis gestellt. Ihr stehen nach Abschluss des Verfahrens zwei Trinkwasserbrunnen zur Verfügung, um die Versorgung der Bevölkerung der Großgemeinde Kelmis mit gutem Trinkwasser zu gewährleisten und dies ohne dass die Gemeinde übermäßig finanziell belastet wurde.

 

Die Mitglieder der BiHU hoffen, dass dieses Verfahren auch zeitnah in 2017 für alle Beteiligten zufriedenstellend abgeschlossen werden kann. Es wäre damit auch die Verletzung von Europäischem Recht im Bereich der Flora Fauna und Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) für das Natura 2000-Gebiet in Ordnung gebracht worden.


24. Oktober 2017

Das Grenzecho hat freundlicherweise einen ausführlichen Bericht über diese Problematik veröffentlicht: 

Pumpstation Putzenwinkel Hergenrath Ehemaliger Steinbruch BiHU
Pumpstation Putzenwinkel Hergenrath BiHU